Die Kosten für die Mütterpflege können nach §24h oder §38 SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. 
Voraussetzung hierfür ist, dass sich keine andere Person in Deinem Haushalt befindet, die sich um Dich kümmern könnte und dass Du von Deiner Hebamme oder Deine*r Ärzt*in ein Rezept ausgestellt bekommen hast. 
Gerne berate ich Dich individuell und helfe Dir, den Antrag für die Krankenkasse auszufüllen. 
Auch eine private Kostenübernahme ist möglich. Dies ist auch eine schöne Geschenkidee von Freunden und Verwandten.